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Zuzahlung

Alle gesetzlich Versicherten sind verpflichtet, pro Jahr für maximal 28 Tage Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von zur Zeit 10 Euro pro Tag zu leisten. Diese Zuzahlung wird nach Ihrer Entlassung von uns erhoben und an Ihre Krankenkasse weitergeleitet. Sie gilt für das gesamte Kalenderjahr und nicht für den einzelnen Krankenhausaufenthalt. Bitte legen Sie uns eine Quittung vor, wenn Sie in diesem Jahr die Zuzahlung bereits geleistet haben. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bitten wir um Vorlage einer Bescheinigung. Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen auch der Sozialdienst zur Seite.