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Die Vermittlung

Interessiert sich ein Hilfesuchender bzw. sein gesetzlicher Betreuer für das Angebot des Betreuten Wohnens in einer Familie, findet in der Regel ein Informationsgespräch in den Räumlichkeiten des Fachdienstes statt.

Bei positivem Verlauf, wird bei dem für den Hilfesuchenden zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt. In enger Kooperation mit dem Fachdienst erstellt dieser einen bedarfsgerechten Hilfeplan.

Die Vermittlung erfolgt auf der Grundlage des bishergen Krankheitsverlaufes und des daraus resultierenden Hilfebedarfes sowie aus den Ressourcen, die durch die Gastfamilie, zur Verfügung stehen.