Sozialdienst
Der Sozialdienst steht den Patienten und Ihren Angehörigen während der Behandlung in der Klinik als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Fragen und Problemen, die sich im Zusammenhang mit der psychischen Erkrankung und/oder des Aufenthaltes in der Klinik ergeben, kann die Hilfe des Sozialdienstes in Anspruch genommen werden. Dabei arbeitet der Sozialdienst als Fachdienst in einem multidisziplinären Behandlungs- team vor Ort mit. In diesem Behandlungsteam wird der weitere Behandlungsverlauf für den Patienten gemeinsam festgelegt.
In der ganzheitlich orientierten psychiatrischen Versorgung der Patienten und Bewohner sind die Schwerpunkte der sozialpädagogischen / sozialarbeiterischen Tätigkeit unter anderem:
Persönliche Hilfen
- Erkennen aktueller Problemsituationen in den Bereichen Arbeit / Wohnen / Freizeit
- Entwicklung angemessener Lösungsmöglichkeiten
- Förderung der Interessenwahrnehmung z.B. bei betreuungsrechtlichen Fragestellungen
Hilfen in sozialrechtlichen Fragen
- Vorbeugen und Entgegenwirken finanzieller Notlagen
- Klärung von Leistungsansprüchen
- Förderung von Kompetenzen und Wissen
Vorbereitung der Entlassung
- Abklärung und Organisation der weiteren Versorgung, z.B. Vermittlung von ambulanten Hilfen, in komplementäre Einrichtungen, in Rehabilitationsmaßnahmen, in Einrichtungen der Altenhilfe
Die Fachdienstarbeit orientiert sich an dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe und vertritt die sozialen Interessen der Patienten und Bewohner durch Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Im Rahmen der Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten können keine einklagbaren und rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben werden. Die Beratung hat Informationscharakter, auch im Hinblick auf Weitervermittlung an zuständige Stellen und Behörden. Konkrete Ansprüche gegenüber Leistungsträgern können nur vorbereitet und unterstützt, aber aus juristischen und praktischen Gründen nicht verbindlich und umfassend benannt werden.
