Lesegröße + -

Kosten / -übernahme

Für Ihren Aufenthalt im Vinzenz von Paul Hospital, richtet sich das Entgelt für die Leistungen des Krankenhauses nach den gesetzlichen Vorschriften und dem Pflegekostentarif bzw. DRG - Entgelttarif in der jeweils gültigen Fassung.

Bitte informieren Sie sich über die Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Hausordnung, die Pflegekostentarife und die Wahlleistungsvereinbarung:

Downloads

- Allgemeine Vertragsbedingungen mit Hausordnung
»PDF
- Pflegekostentarife Klinik Psychiatrie
»PDF
- Pflegekostentarife Klinik Neurologie
»PDF
- Kostentarif Luisenheim Pflege
»PDF
- Kostentarif Luisenheim Eingliederungshilfe
»PDF
- Pflegekostentarife Tagesklinik VS-Villingen
»PDF
- Pflegekostentarife Tagesklinik Zollernalb
»PDF
- Pflegekostentarife Tagesklinik Tuttlingen
»PDF
- Patienteninformationen bei wahlärztlichen Leistungen / Wahlleistungsvereinbarung
»PDF

Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommen werden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutz nicht umfasst sind, besteht nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften keine Leistungspflicht eines öffentlich-rechtlichen Kostenträgers (z.B. Krankenkassen etc.). In diesen Fällen ist der Patient als Selbstzahler zur Entrichtung des Entgelts für die Krankenhausleistungen verpflichtet.