Die Begleitung
Die Begleitung ist auf den individuellen Bedarf abgestimmt und geschieht durch:
- regelmäßigen Kontakt mit Bewohner und Gastfamilie in Form von Hausbesuchen, Telefonaten und ggf. Gesprächen im Fachdienst
- Unterstützung in Klärungsprozessen bei allen im Zusammenleben auftretenden Fragen und Problemen
- intensive Begleitung in der Anfangszeit des Betreuungsverhältnisses und in den eventuell auftretenden Krisensituationen
- Anleitung und Unterstützung zur Entwicklung und Verbesserung der eigenen Ressourcen des Bewohners
- Initiierung einer gesetzlichen Betreuung (bei Bedarf)
- Angebot der Abwicklung aller organisatorischen Angelegenheiten (z.B. Unterstützung und Beratung bei notwendigen Sozialleistungsanträgen)
- ggf. Vermittlung fachärztlicher und therapeutischer Begleitung
- Planung und Durchführung von Freizeitangeboten
- Durchführung von Trainingsmaßnahmen (z.B. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Ämtergänge, Einkäufe)
